Verletzung der Schulpflicht im Rahmen politischer und gesellschaftlicher Engagements
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung weitere Aktivitäten politischen und gesellschaftlichen Engagements, die eine Verletzung der Schulpflicht rechtfertigen (z. B. Teilnahme an BPA-Fahrten, Veranstaltungen von Parteien und politischen Jugendorganisationen, Demonstrationen zu beliebigen politischen Themen), und wie begründet sie dies im Vergleich zur positiven Bewertung der FridaysForFuture-Demonstrationen durch führende Mitglieder der Bundesregierung?