Verletzung der Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention durch US-amerikanische Geheimdienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die mit der Entschließung des Europäischen Parlaments zu Echelon getroffene Feststellung, dass Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) keine Aktivitäten ausländischer Staaten dulden dürfen, welche die Grundrechte der EMRK verletzen, und wie stellt sie deren Einhaltung angesichts der jüngsten bekannt gewordenen Aktivitäten US-amerikanischer Dienste sicher?