Verleihung des Sächsischen Förderpreises für Demokratie 2010 und Planung einer Konditionsklausel bei der entsprechenden Mittelvergabe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gab es vor der Verleihung des Sächsischen Förderpreises für Demokratie 2010 einen diesbezüglichen Kontakt zwischen der Bundesregierung und dem sächsischen Staatsministerium des Innern?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Konditionsklausel bei der Vergabe von Mitteln zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, die es den begünstigten Trägern vorschreibt, die Gesinnung ihrer Partner durch Behördenabfragen zu kontrollieren, und wenn ja, wie will die Bundesregierung die Einhaltung einer solchen Klausel überprüfen?