Verlegung von passiver Netzinfrastruktur bei öffentlich finanzierten Baumaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Ausführungsvorschriften gelten für die Pflicht gemäß § 77i Absatz 7 des Telekommunikationsgesetzes, nach der ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bauarbeiten für die Bereitstellung von Verkehrsdiensten sicherzustellen haben, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, bedarfsgerecht mitverlegt werden, und welche Regelwerke unterstützen Kommunen bei ihrer Aufgabe, Leerrohre und Glasfaserleitungen bei Baumaßnahmen mitzuverlegen?