Verlegung des Hauptquartiers der Mission EUTM Somalia
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Instanz hat (unter Angabe des Zeitpunkts) – angesichts des Beschlusses 2013/44/GASP zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte des Rates der Europäischen Union vom 22. Januar 2013, in welchem es hieß, dass das Hauptquartier lediglich "möglicherweise nach Somalia" verlegt wird – beschlossen, das Hauptquartier der Mission EUTM Somalia nach Mogadischu zu verlegen?