Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Opfer von Menschenhandel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erkennt die Bundesregierung einen Handlungsbedarf in Bezug darauf, dass Opfer von Menschenhandel, wenn sie sich an Strafprozessen beteiligen, oft nur ein begrenztes Aufenthaltsrecht erhalten (vgl. Praxisgutachten im Auftrag des KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. Aufenthaltsmöglichkeiten für Opfer von Menschenhandel aus Drittstaaten, 2014, S. 4), und strebt sie daher an, zur vollkommenen Umsetzung des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" die Vorbehalte bezüglich Artikel 59 der Konvention zurückzunehmen?