Verlängerung eines Personalausweises für Spätaussiedler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es für die Verlängerung (keine erstmalige Beantragung) eines Personalausweises für Spätaussiedler nach Auffassung der Bundesregierung u. U. erforderlich, Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung und ggf. weitere (bitte nennen) Unterlagen einzureichen (ggf. bitte Rechtsgrundlage samt Begründung und Geltungsdatum nennen), und sieht die Bundesregierung hier rechtlichen Änderungsbedarf?<br />