Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Entlastung von der Strom- und der Energiesteuer durch den sogenannten Spitzenausgleich nach § 10 des Stromsteuergesetzes und § 55 des Energiesteuergesetzes über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern, und wenn ja, wann ist mit einer solchen Gesetzesinitiative zu rechnen, wenn nein, warum nicht?