Verlängerung des Nutzungsvertrags für ein Besucherbergwerk mit der Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Warum wird die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) den bestehenden Nutzungsvertrag für das Besucherbergwerk "Drei Kronen & Ehrt" in Elbingerode mit der Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH (AFG Harz) nicht über den 30. November 2015 hinaus verlängern? </p> <p>Wird die LMBV die AFG Harz informieren, ob und unter welchen Bedingungen die im Abschlussbetriebsplan vorgesehene Verwahrung mit Vollversatz für den Bereich des Grubenbaus ausgesetzt werden könnte? </p> <p>Welcher Gesellschafter trägt die Verantwortung hinsichtlich möglicher Folgekosten in Bezug auf eine spätere Verwahrung? </p> <p>Ist es möglich, die Fortführung des Besucherbetriebes auch unter eingeschränkten Bedingungen hinsichtlich der Schnittstelle Abbau 1/27 zu realisieren, um die touristische Attraktivität des Besucherbergwerks und seine Funktion als Arbeitgeber weiterhin zu gewährleisten?</p>