Verlängerung des Nachtflugverbots am künftigen Hauptstadtflughafen BER
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung, als Vertreterin des Gesellschafters Bund in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg, einen vom Gesellschafter Brandenburg eingebrachten Antrag auf Verlängerung des Nachtflugverbots am künftigen Hauptstadtflughafen BER auf den Zeitraum 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr mittragen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung eine möglicherweise ablehnende Haltung gegenüber der Ausweitung des Nachtflugverbots durch eine entsprechende Änderung der Betriebsgenehmigung?