Verlängerung des maximalen Bezugszeitraums für das Kurzarbeitergeld vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung mit Blick auf die schwierige Lage vor allem in Einzelhandel und Gastronomie durch die erneut notwendigen Zutrittsbeschränkungen im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2022 eine weitere Verlängerung der Maßnahmen gemäß der "Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung" und dem "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften" im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie über den 31. März 2022 hinaus, und wenn ja, in welchem Umfang – besonders mit Blick auf die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen?