Verlängerung des Kündigungsschutzes für Mieter mit Mietverzug im Rahmen der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, von ihrer Ermächtigung gemäß Artikel 240 § 4 Absatz 1 Nummer 2 EGBGB zur Verlängerung des Kündigungsschutzes für Mieterinnen und Mieter, die während und wegen der COVID-19-Pandemie ihre Miete nicht zahlen können, Gebrauch zu machen, und wenn nicht, warum nicht?