Verlängerung des Einsatzes von Braunkohlekraftwerken als Teil der Versorgungsreserve
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, den Einsatz von Braunkohlekraftwerken als Teil der Versorgungsreserve, die maßgeblich mit dazu beigetragen hat und weiter beiträgt, den Gasverbrauch in der Verstromung zu reduzieren, über den Zeitraum des 30. Juni 2023 hinaus durch eine Anpassung von § 1 Absatz 3 der Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Versorgungsreserve (VersResAbV) aufrechtzuerhalten, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, wenn nein, warum nicht?