Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Menschenrechts- und Sicherheitslage in Syrien dergestalt, dass die Bundesregierung bei der nächsten Innenministerkonferenz im Juni 2020 die Empfehlung gibt, den seit 2012 geltenden und Ende Juni 2020 auslaufenden bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien zu verlängern, und zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bezüglich des Prüfauftrags der letzten Innenministerkonferenz vom Dezember 2019 gekommen, Voraussetzungen zur Abschiebung von sogenannten Gefährdern, schweren Straftätern und Menschen, die sich zum Regime von Baschar al-Assad bekennen oder für Heimatbesuche nach Syrien zurückkehrten, zu schaffen?