Verlängerung des Abrechnungszeitraums für kommunale Zuwendungsempfänger in Bezug auf den Breitbandausbau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung für kommunale Zuwendungsempfänger, die von Januar 2017 bis einschließlich Januar 2018 im Rahmen der Richt linie "Förderung zur Unterstützung des Breit bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Fördermittelbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Abrechnungsdatum 31. Dezember 2018 für die Umsetzung der Maßnahmen zum Breitbandaus bau erhalten haben, den Abrechnungszeitraum zu verlängern, wenn die Umsetzung beispielsweise wegen Kapazitätsengpässen der Baufirmen be reits jetzt absehbar nicht in der vorgegebenen Frist realisierbar ist, und wie viele kommunale Zuwendungsempfänger betrifft dies im Freistaat Sachsen?