Verlängerung der Vorruhestandsregelung für Postbeamte über den 31. Dezember 2012 hinaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Soll die Vorruhestandsregelung der Beamtinnen und Beamten der Post gemäß § 4 des „Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgevermögen“ nach dem Willen der Bundesregierung über den 31. Dezember 2012 hinaus verlängert werden, und wenn ja, welche genauen Pläne hat die Bundesregierung diesbezüglich?<br /> <br /> Wenn nein, welches sind die genauen Gründe, die für die Nichtverlängerung ausschlaggebend sind?