Verlängerung der Verwendungsnachweisfristen für Finanzmittel aus dem Sirenenförderprogramm des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die in der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung festgelegten Verwendungsnachweisfristen für Finanzmittel aus dem Sirenenförderprogramm des Bundes über September 2022 hinaus zu verlängern, so dass die kommunalen Akteure die Fördergelder trotz der von den Kommunen festgestellten Engpässe bei Sirenenherstellern auch abrufen können, und wenn eine Verlängerung der Frist nicht geplant ist, warum nicht?