Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm "Stadt und Land"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zum Sonderprogramm "Stadt und Land" so abzuändern, dass die enthaltene Frist (aktuell stehen die Mittel bis zum Ablauf des Jahres 2023 zur Verfügung) für bereits bewilligte Vorhaben verlängert wird, wenn ja, zu wann und wie, wenn nein, warum nicht?