Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist eine Verlängerung der Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) geplant, wonach Migranten aus der Ukraine bis zum 31. August dieses Jahres von der Pflicht, einen Aufenthaltstitel vorzuweisen, befreit werden (vgl. www.niedersachsen.de/ukraine/krieg-in-der-ukraine-fragen-und-antworten-209095.html)?