Verlängerung der Übergangsregelungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen bzw. Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung, um die am 31. März 2021 auf Grundlage des Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz (WissStudUG) endenden Übergangsregelungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (§ 7 Absatz 3 WissZeitVG) angesichts der fortdauernden COVID-19-Pandemie und deren negativen Folgen für befristete Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb über das genannten Datum hinweg zu verlängern?