Verlängerung der Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen gemäß SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Regelung des § 415 Satz 1 SGB V, wonach eine Krankenkasse eine Krankenhausrechnung innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen hat, über den aktuell geltenden Stichtag des 31. Dezember 2022 hinaus zu verlängern oder anderweitig anzupassen, wenn ja, inwiefern (bitte konkrete Maßnahmen einschließlich des Zeitplans angeben), und wenn nein, warum nicht?