Verlängerung der Übergangsfrist zur Erstattungsfähigkeit von "Sonstigen Produkten zur Wundbehandlung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Übergangsfrist zur Erstattungsfähigkeit von "Sonstigen Produkten zur Wundbehandlung" über den 2. Dezember 2024 hinaus zu verlängern, damit die betroffenen Hersteller ausreichend Zeit haben, um Studien zur Erlangung des Nutzennachweises durchzuführen und die Produkte damit weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden, und wenn ja, inwiefern, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?