Verlängerung der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei einem Folgeprogramm oder einer Verlängerung der Überbrückungshilfen III die Zahlung der künftigen Hilfen ab Anfang Juli fließen können, und ab wann sollen Soloselbstständige Anträge für ein Folgeprogramm der Neustarthilfen stellen können?