Verlängerung der TürkeiErdbebenAufenthÜV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung für Erdbebenopfer aus der Türkei, die bei Verwandten in Deutschland untergekommen sind und die bis zum 6. August 2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/hilfe-erdbebenopfer.html), eine Möglichkeit schaffen, dass sie ihren Aufenthalt über den 6. August 2023 hinaus verlängern können, und wenn nein, warum nicht?