Verlängerung der Roaming-Gebühren zugunsten der Telekommunikationskonzerne
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche zwingenden Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, die Roaming-Gebühren anders als vom Europäischen Parlament verlangt (Auslaufen zum Jahresende 2015) und von der Europäischen Kommission anvisiert (Sommer 2016) erst am 15. Juni 2017 – und damit deutlich später (vgl. www. spiegel.de vom 30. Juni 2015) als von den Verbrauchern und Urlaubern erhofft – auslaufen zu lassen, und wie war die Verhandlungsposition der Bundesregierung in dieser Frage? <br /> <br /> Welche Staaten haben sich bei den Verhandlungen in Brüssel für diese deutliche Verlängerung der Roaming-Gebühren zugunsten der Telekommunikationskonzerne ausgesprochen, und welche Telekommunikationskonzerne sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Staaten marktführend?