Verlängerung der Obergrenze für Exportgarantien in die Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche politischen Erwägungen führten dazu, dass die bis Ende 2017 geltende Obergrenze für Exportgarantien (Hermesbürgschaften) in die Türkei im Jahr 2018 von der Bundesregierung nicht verlängert wurde (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundesregierung-laesst-tuerkei-sanktionen-auslaufen-15701245.html), und in welchem Umfang wurden seit Anfang 2018 Exportgarantien bewilligt (Einzel- und Sammeldeckungen)?