Verlängerung der Neckarschleusen zwischen Mannheim-Freudenheim und Plochingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, die mit dem Land Baden-Württemberg im Jahr 2007 geschlossene Verwaltungsvereinbarung über die Verlängerung der Neckarschleusen zwischen Mannheim-Freudenheim und Plochingen in den nächsten 15 Jahren in vollem Umfang zu erfüllen und dafür die notwendigen Investitionen zu tätigen, und welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Gegensatz zu den Ausführungen in ihrer Antwort zu Frage 1 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Sicherstellung des Neckarausbaus als ökologische Alternative zum Güterverkehr auf der Straße“ (Bundestagesdrucksache 17/5024) hinsichtlich des Ausbaus der 27 Neckarschleusen bis nach Plochingen vor?