Verlängerung der Neckarschleusen zwischen Mannheim-Feudenheim und Plochingen in Baden-Württemberg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkreten Maßnahmen erfüllt die Bundesregierung die am 26. November 2007 mit dem Land Baden-Württemberg geschlossene Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zur "Verlängerung der Neckarschleusen zwischen Mannheim-Feudenheim und Plochingen" mit dem Ziel des Ausbaus aller Schleusen bis Plochingen für Schiffe mit einer Länge von 135 Metern innerhalb von "ca. 17 Jahren" angesichts ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 18/8020, der zufolge die Realisierung der Bundesverkehrswegeplan-Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von <1, worunter auch die Neckarschleusen fallen, insbesondere von den zur Verfügung gestellten Mitteln abhängig sind, und welche Form des Ausbaus der Neckarschleusen präferiert die Bundesregierung (Ausbau je einer Kammer auf 135 Meter oder alternativ schnelle Sanierung je einer Schleusenkammer und anschließender Ausbau der zweiten Kammer)?