Verlängerung der Mindestbestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts von Eheleuten für türkische Staatsbürger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, von denen türkische Staatsangehörige betroffen sind, wurden nach dem 1. Dezember 1980 entgegen Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation EWG–Türkei in der Weise verschärft, dass eine nach dem 1. Dezember 1980 erfolgte Erleichterung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wieder (teilweise oder gänzlich) zurückgenommen wurde (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs – EuGH – C-300/1/09 vom 9. Dezember 2010), und wird die Bundesregierung von der geplanten Verlängerung der Mindestbestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von Eheleuten von zwei auf drei Jahre absehen, da dies gegen das genannte Urteil des EuGH und damit gegen verbindliches Europarecht verstoßen würde (bitte begründen)?