Verlängerung der Mietpreisbremse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird mit Blick auf die Evaluation der Ende 2020 auslaufenden Mietpreisbremse diese verlängert, und wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der diese Norm um eine Möglichkeit für die Länder erweitert, dass die Bundesländer selbstständig Mietpreise auch für Bestandsmieten – außerhalb des BGB – gesetzlich begrenzen können (siehe dazu u. a. einen Aufsatz des Juristen Peter Weber vom 1. November 2018 „Mittel und Wege landesrechtlichen Mietpreisrechts in angespannten Wohnungsmärkten“ in der JuristenZeitung JZ 2018, Heft 21, S. 1022 bis 1029), wie dies derzeit in der Berliner Landespolitik diskutiert wird?