Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes in von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung für die Flutgebiete eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes, und falls nicht, wie will die Bundesregierung dem Umstand Rechnung tragen, dass in den Flutgebieten zwei Naturkatastrophen unmittelbar hintereinander folgten und deshalb eine andere Bedarfslage beim Kurzarbeitergeld besteht als in von den Flutereignissen nicht betroffenen Gebieten?