Verlängerung der Hofraumverordnung für Nordsachsen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die im Jahr 2017 beschlossene Hofraumverordnung für Nordsachsen, die beschlossen wurde, um ca. 600 ungetrennte Hofräume durch Vermessungen und Grundbucheintragungen den rechtmäßigen Eigentümern zuzuordnen und somit auch verkehrsfähig zu machen (z. B. für den Verkauf oder die finanzielle Belastbarkeit), über die Laufzeit hinaus für den Fall verlängern, dass noch nicht alle Hofräume bis zum 31. Dezember 2025 vermessen worden sind, und wie viele Hofräume wurden seit Inkrafttreten der Verordnung vermessen bzw. sind noch nicht vermessen?