Verlängerung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene angesichts des erneuten Lockdowns
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung die Allgemeinverfügung vom 9. April 2020 (IV C 4 – S 2223/19/ 10003:003) über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene angesichts des erneuten Lockdowns über den 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern, und falls nein, warum nicht?