Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 14 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Erneute Fristverlängerung zur Einführung von Telematikinfrastruktur und elektronischer Gesundheitskarte durch Ärzte und Gesundheitseinrichtungen bis Ende 2019, Aussetzung der für Fristüberschreitungen angedrohten Vergütungskürzungen