Verlängerung der Förderung von Photovoltaikanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, im Kontext der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Förderungsverlängerung von Photovoltaikanlagen, die den Förderzeitraum von 20 Jahren überschreiten (Ü-20-Anlagen), über das Jahr 2027 hinaus, um das geplante Ziel von 80 Prozent erneuerbarer Energie bis 2030 zu realisieren und den Rückbau von Ü-20-Anlagen zu verhindern, und wenn nicht, warum nicht?