Verlängerung der Förderfristen nach § 5 Absatz 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der überlasteten Bauwirtschaft und Kostensteigerungen (www.bauindustrie.de/media/documents/Baukonjunktur_Juni_19_letzte_Fassung_GB_HgPby6G.pdf) die Förderfristen nach § 5 Absatz 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zu verlängern, um den Mittelabruf durch finanzschwache Kommunen zu unterstützen (bitte begründen)?