Verlängerung der Förderfristen nach § 5 Absatz 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand ihrer Prüfung, die Förderfristen nach § 5 Absatz 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zu verlängern, um den Mittelabruf durch finanzschwache Kommunen zu unterstützen, und bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/16190)?