Verlängerung der fiskalischen Anpassungsperiode für Staatsfinanzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt Deutschland im Zusammenhang mit der Einreichung seines mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans in Brüssel, die fiskalische Anpassungsperiode für seine Staatsfinanzen von vier auf sieben Jahre zu strecken, um die Vorgaben des reformierten EU-Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen, und wenn ja, welche hierfür notwendigen Reformen und Investitionen sollen konkret zugesagt werden?