Verlängerung der Bewilligungsfrist für Förderanträge im Rahmen des Bundesprogramms Investitionsförderung Holzwirtschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Bewilligungsfrist für Förderanträge im Rahmen des Bundesprogramms Investitionsförderung Holzwirtschaft zur Abwendung von Schäden für Fördernehmer, welche aufgrund von (in Folge der Pandemie bedingten) erheblichen Lieferverzögerungen (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/industrie-klagt-ueber-lieferengpaesse-corona-100.html oder www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/ifw-schaden-milliarden-lieferengpaesse-chipmangel-bip-industrie-produktion-101.html) bei förderungsbewilligten Investitionsgütern die bisherige Bewilligungsfrist bis Jahresende nicht einhalten können, und wenn nein, welche Lösungsansätze verfolgt die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, um einen unverschuldeten Verlust der Förderung für betroffene Unternehmen zu verhindern?