Verlängerung der Betriebserlaubnis des polnischen Braunkohletagebau Turow
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der erteilten Verlängerung der Betriebserlaubnis des polnischen Braunkohletagebau Turow um weitere sechs Jahre, obwohl das laufende Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist (vgl. www.saechsische.de/plus/polen-tagebau-turow-grube-lizenz-187267-html-5187267.html), und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegen diesen möglichen Verstoß gegen EU-Recht unternehmen?