Verlängerung der Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung die Verordnungsermächtigung nach Artikel 240 § 4 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche wahrzunehmen und das Kündigungsmoratorium für COVID-19-bedingte Mietschulden über die bisherige Geltungsdauer bis 30. Juni 2020 hinaus um drei Monate zu verlängern, und wenn nein, warum nicht?<br />