Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher statistischen Informationen oder Schätzungen, z. B. wie viele Insolvenzen mit wie vielen betroffenen Arbeitsplätzen ab Oktober 2020 zu erwarten sind, hat es die Bundesregierung für notwendig erachtet, die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung weiter auszusetzen, und hat die Bundesregierung untersucht, wie viele Unternehmen mit wie vielen Arbeitsplätzen ab Oktober 2020 bis Ende des Jahres 2020 Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit anmelden werden (bitte begründen)?