Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für den Betrieb des Lang-Lkw-Typ 1
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung die Ausnahmegenehmigung für den Betrieb von Sattelzugmaschinen mit Sattelanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 17,88 Metern (Lang-Lkw-Typ 1) über den 31. Dezember 2023 hinaus zu verlängern und so der Transportbranche die nötige Planungssicherheit zu geben, wenn ja, wann wird die nötige Verordnung umgesetzt, und wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Verlängerung?