Verlängerung der auslaufenden Regelung von § 52a Urheberrechtsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die Regelung des § 52a des Urheberrechtsgesetzes, welche die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material in engen Grenzen für Unterricht und Forschung, z. B. im Intranet der Universität, erlaubt und zum 31. Dezember 2012 ausläuft, zu verlängern bzw. zu entfristen, und wenn nein, warum nicht?