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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-301913

Verlängerung bzw. Entfristung der Erweiterung des Anwendungsbereichs nach § 10 Absatz 1 Satz 2 AgrarOLkG

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die bis 1. Mai 2025 befristete Erweiterung des Anwendungsbereichs nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) (&quot;für den Verkauf von Milch- und Fleischprodukten sowie von Obst-, Gemüse- und Gartenbauprodukten einschließlich Kartoffeln durch Lieferanten, die einen Jahresumsatz im jeweiligen Verkaufssegment in Deutschland von höchstens 4 Mrd. Euro haben, an Käufer, wenn der gesamte Jahresumsatz des Lieferanten nicht mehr als 20 Prozent des gesamten Jahresumsatzes des Käufers beträgt&quot;) zu verlängern bzw. zu entfristen, und wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?