Verlängerung befristeter Arbeitsverträge im Wissenschaftsbereich anlässlich der COVID-19-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen der pandemiebedingt geltenden Übergangsregelungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) für Verträge, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2021 bestehen, eine Verlängerung ihrer befristeten Verträge beantragt, und wie oft wurden diese Anträge bewilligt (bitte nach Hochschulen und den einzelnen Außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie in absoluten Zahlen und in Prozent der anspruchsberechtigten befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der jeweiligen Institution aufschlüsseln)?