Verkürzung und Beschleunigung von Strafverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Ideen des noch amtierenden Bundesministers Heiko Maas zur Verkürzung und Beschleunigung von Strafverfahren (vgl. MZ-web 22. Januar 2018: www.mz-web.de/29536190), unter anderem durch die Begrenzung von Beweis-, Verfahrens- und Befangenheitsanträgen, und wie wird sie bejahendenfalls in ihrem dann vorzulegenden Gesetzentwurf gewährleisten, dass die Rechte von Beschuldigten sowie Nebenklägern nicht beschnitten werden?