Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Corona-Genesenenstatus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welchen neuen (klinischen und immunologischen) Daten hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Robert Koch-Institut (RKI) – entgegen der bisher verfügbaren Studienlage, die eine Schutzwirkung für mindestens sechs bis zehn Monate nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion belegt – entschieden, die Gültigkeitsdauer des Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate zu verkürzen, so dass die Schutzdauer für Genesene nur noch ein Drittel der Zeit im Vergleich zu Geimpften beträgt, vor dem Hintergrund der Feststellungen des Virologen Prof. Dr. Dr. Alexander S. Kekulé, dass es für die Anerkennung des Genesenenstatus von drei Monaten und gleichzeitige Anerkennung der Impfung für neun Monate keine wissenschaftliche Begründung gibt (www.heise.de/tp/features/Die-Ha1bierung-desGenesenen-Schutzes-6333239.html), sowie des Virologen Hendrik Streeck, Mitglied des Expertenrats der Bundesregierung, dass in der Schweiz der Genesenenstatus jüngst "aus guten Gründen" auf zwölf Monate verlängert wurde und die Verkürzung in Deutschland auf drei Monate ,,wissenschaftlich nicht erklärbar" ist (www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/streeck-kritisiert-verkuerz ten-genesenenstatus-78735.html), und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die RKI-Entscheidung zur Verkürzung des Genesenenstatus weniger medizinisch indiziert als vielmehr zur Erhöhung der Impfquote in Deutschland politisch motiviert ist?