Verkürzung der Fristen für Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die in ihrem am 16. August 2023 im Bundeskabinett beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" verkürzten Fristen für die Kommunen zur Erstellung ihrer Wärmepläne um jeweils sechs Monate, also bis 31. Dezember 2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern beziehungsweise 31. Dezember 2028 für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern?