Verkürzung bzw. Beendigung des Vattenfall-Verfahrens vor dem Hintergrund des Achmea-Urteils des EuGH
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten stehen der Bundesregierung zur Verkürzung oder Beendigung des Vattenfall-Verfahrens (ARB/12/12) vor dem Hintergrund des Achmea-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verfügung, falls durch eine Annahme des Antrags der Bundesregierung auf Disqualifizierung der drei Richter des Schiedstribunals wegen Befangenheit (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/atomausstieg-bundesregierung-legt-milliardenklage-von-vattenfall-mit-befangenheitsantrag-auf-eis/23643060.html?ticket=ST-3568688-3qiVk92ysR162n3b54ba-ap1) mit einer deutlich verlängerten Prozessdauer zu rechnen ist?